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    Berufsunfähigkeit - Jeder vierte wird krank

    Jeden kann es Treffen!

    Jedes Jahr beziehen ca. 200.000 Bundesbürger erstmals eine Erwerbsminderungsrente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung. Jeder Vierte muss damit rechnen, krankheitsbedingt vorzeitig aus seinem Berufsleben auszusteigen.

    Das Wesentliche im Detail für eine gesetzliche Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente:

    » Wegfall des Berufsschutzes - Die Erwerbsminderung wird allein am Leistungsvermögen in jeder nur denkbaren Tätigkeit gemessen, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt. Einen Berufsschutz gibt es nicht mehr.

    » Nur wer vor dem 2.1.1961 geboren ist, erhält schon dann eine halbe Erwerbsminderungsrente, wenn er/sie im bisherigen Beruf nicht mehr als 6 Stunden täglich arbeiten kann.

    Das können Sie vom Staat erwarten:

    Kein gesetzlicher Anspruch besteht, wenn es irgendeine Tätigkeit gibt, in der man noch 6 Stunden arbeiten kann.

    Eine volle Erwerbsminderungsrente erhält man nur dann, wenn man wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann.

    Um wirtschaftlich sinnvoll sicher durchs Berufsleben zu gehen, nutzen Sie bitte unsere unverbindliche Beratung.

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